AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen
hhoch2 | Kreativagentur
Für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
Gegenstand des Vertrages
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Rita Hartmann, handelnd unter hhoch2 | Kreativagentur, nachstehend „Agentur“ genannt, und ihren Auftraggebern, nachstehend „Kunde“ genannt. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
1.2 Gegenstand des Vertrages sind die im jeweiligen Angebot oder Auftrag vereinbarten Agenturleistungen. Hierzu können insbesondere gehören:
a) Konzeption, Gestaltung und Erstellung von Websites sowie deren technische Einrichtung, Pflege und Weiterentwicklung;
b) Entwicklung und Gestaltung von Logos, Geschäftsausstattungen, Drucksachen, Werbemitteln und sonstigen Maßnahmen der Unternehmensgestaltung;
c) Texterstellung, Bildbearbeitung, Suchmaschinenoptimierung, Betreuung von Unternehmensprofilen, Marketingberatung sowie Leistungen im Bereich Social Media und E-Mail-Marketing.
Art, Umfang, Vergütung und gegebenenfalls Termine ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und den dazu getroffenen Vereinbarungen. Die vorstehende Aufzählung begründet keinen Anspruch auf Leistungen, die nicht beauftragt wurden.
1.3 Die Agentur nimmt die Interessen des Kunden nach bestem Wissen und Können wahr. Der Kunde stellt die für den Auftrag benötigten Informationen, Inhalte, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung und benennt einen Ansprechpartner für Abstimmungen und Freigaben.
1.4 Laufende Leistungen, insbesondere Websitepflege, technische Wartung, Betreuung von Rechtstexten und Cookie-Einstellungen sowie die Bereitstellung kostenpflichtiger Dienste, werden nur im ausdrücklich vereinbarten Umfang und für den vereinbarten Zeitraum erbracht.
1.5 Individuelle Vereinbarungen zwischen der Agentur und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Vertragsdurchführung
2.1 Grundlage der Agenturarbeit sind das vereinbarte Angebot, das Briefing und die im Verlauf des Projekts abgestimmten Anforderungen. Wesentliche Absprachen sollen zur Dokumentation in Textform, beispielsweise per E-Mail, festgehalten werden.
2.2 Die Agentur kann Besprechungsergebnisse in einer Zusammenfassung dokumentieren. Der Kunde wird gebeten, erkennbare Unrichtigkeiten oder Missverständnisse zeitnah mitzuteilen. Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs oder der Vergütung bedürfen einer Vereinbarung zwischen den Parteien.
2.3 Änderungswünsche und zusätzliche Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden gesondert abgestimmt. Die Agentur informiert den Kunden vor der Ausführung über den zusätzlichen Aufwand und gegebenenfalls erforderliche Anpassungen des Zeitplans.
2.4 Der Kunde prüft die ihm zur Freigabe vorgelegten Entwürfe und Inhalte auf die vereinbarten Anforderungen sowie auf die Richtigkeit seiner Angaben. Dies betrifft insbesondere Namen, Kontaktdaten, Preise, Termine und sonstige Informationen aus seinem Verantwortungsbereich. Die gesetzlichen Prüfungs- und Hinweispflichten der Agentur sowie die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden bleiben unberührt.
2.5 Soweit eine Abnahme der Leistungen erforderlich ist, richtet sie sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Freigaben einzelner Entwürfe oder Arbeitsschritte stellen nur dann eine Teilabnahme dar, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.
2.6 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags, weil erforderliche Mitwirkungshandlungen des Kunden ausbleiben, verschieben sich davon betroffene Termine um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Zeit für die Wiederaufnahme der Arbeiten. Die Agentur informiert den Kunden über die absehbaren Auswirkungen.
Vergütung
3.1 Es gilt die im jeweiligen Angebot oder Auftrag vereinbarte Vergütung. Leistungen können zu einem Festpreis, nach Zeitaufwand oder als laufende Betreuung vereinbart werden. Zusätzliche Leistungen werden nach der hierfür getroffenen Vereinbarung abgerechnet.
3.2 Fälligkeit und Zahlungsziel richten sich nach der vertraglichen Vereinbarung. Soweit keine besondere Regelung getroffen wurde, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Abschlags- und Vorauszahlungen richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung und den gesetzlichen Vorschriften.
3.3 Der Eintritt des Zahlungsverzugs richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Während des Verzugs schuldet der Kunde bei Entgeltforderungen Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz pro Jahr. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
3.4 Bei Änderungen oder einer vorzeitigen Beendigung des Auftrags richten sich die Vergütungsansprüche der Agentur nach der getroffenen Vereinbarung und den gesetzlichen Bestimmungen. Bei einer freien Kündigung eines Werkvertrages durch den Kunden gilt insbesondere § 648 BGB. Ersparte Aufwendungen und anderweitiger Erwerb sind nach Maßgabe dieser Vorschrift anzurechnen.
3.5 Auslagen und Fremdkosten, die auf ausdrücklichen Wunsch oder nach vorheriger Zustimmung des Kunden entstehen, werden nach der hierzu getroffenen Vereinbarung berechnet. Soweit keine abweichende Vereinbarung besteht, erfolgt die Berechnung zum Selbstkostenpreis. Dies kann insbesondere Kosten für Druck, Produktion, Versand, Bildmaterial, Schriften, Lizenzen oder externe Dienstleister betreffen.
3.6 Sämtliche vereinbarten Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
Nutzungsrechte
4.1 Allgemeine Regelungen
Mit vollständiger Zahlung der für die jeweilige Leistung vereinbarten Vergütung erhält der Kunde die nachfolgend beschriebenen Nutzungsrechte an den final freigegebenen und zur Nutzung überlassenen Arbeitsergebnissen.
Das Urheberrecht selbst verbleibt beim jeweiligen Urheber. Rechte an nicht ausgewählten Entwürfen, Vorarbeiten und Zwischenständen werden nur eingeräumt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Art und Umfang der Nutzungsrechte richten sich vorrangig nach den Vereinbarungen im jeweiligen Auftrag. Soweit dort nichts Abweichendes geregelt ist, gelten die folgenden Bestimmungen.
4.2 Websites
Der Kunde erhält das zeitlich und räumlich unbeschränkte einfache Nutzungsrecht, die fertiggestellte Website für den vertraglich vereinbarten Internetauftritt zu betreiben und öffentlich zugänglich zu machen. Das Nutzungsrecht besteht auch nach Beendigung einer laufenden Betreuung fort.
Änderungen an der von der Agentur individuell entwickelten Gestaltung bedürfen der vorherigen Zustimmung der Agentur in Textform. Dies betrifft insbesondere die individuelle Gestaltung des Seitenlayouts, eigens erstellte Grafiken sowie die aufeinander abgestimmte Gestaltung von Farben und Typografie. Die Regelung gilt für Änderungen durch den Kunden selbst, durch beauftragte Dritte sowie mithilfe künstlicher Intelligenz.
Ohne diese Zustimmung darf der Kunde die individuell entwickelte Gestaltung nicht als Vorlage für einen identischen oder in ihren individuellen Gestaltungsmerkmalen im Wesentlichen übereinstimmenden Nachbau verwenden oder verwenden lassen. Dies umfasst insbesondere die Verwendung von Screenshots, Designdateien oder der bestehenden Website als Vorlage für eine solche Nachbildung durch KI-Systeme.
Zulässig bleiben die Pflege und Aktualisierung von Texten, Bildern und sonstigen Inhalten innerhalb der vorgesehenen Seitenvorlagen sowie technische Wartung, Sicherheitsupdates, Datensicherungen und Hostingwechsel. Diese Arbeiten dürfen auch durch Dritte erfolgen, soweit die individuelle Gestaltung erhalten bleibt.
Technisch oder rechtlich notwendige Anpassungen und gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt. Die Zustimmung zu Änderungen darf nicht verweigert werden, soweit der Kunde diese nach Treu und Glauben verlangen kann.
Die Beschränkungen erfassen keine vom Kunden bereitgestellten Inhalte, allgemein üblichen Gestaltungselemente oder Bestandteile Dritter, für die eigene Lizenzbedingungen gelten. Eine unabhängig entwickelte neue Gestaltung bleibt zulässig.
4.3 Logos
Der Kunde erhält am final freigegebenen, von der Agentur individuell entwickelten Logo das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht für sämtliche bei Vertragsschluss bekannten Nutzungsarten. Dies umfasst insbesondere die Verwendung in digitalen Medien, Drucksachen, Werbung, Beschilderungen, Fahrzeugbeschriftungen, auf Verpackungen und Produkten.
Das Logo darf in den von der Agentur freigegebenen Gestaltungsvarianten verwendet werden. Änderungen an Form, Proportionen, Schrift, Farbgestaltung oder Anordnung seiner Bestandteile sowie das Entfernen oder Ergänzen von Logobestandteilen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Agentur in Textform. Dies gilt auch für Bearbeitungen durch Dritte oder mithilfe künstlicher Intelligenz.
Zulässig sind proportionale Größenänderungen und technisch erforderliche Dateikonvertierungen, sofern das Erscheinungsbild des Logos erhalten bleibt. Weitere Änderungen, zu denen die Agentur ihre Zustimmung nach Treu und Glauben nicht verweigern darf, bleiben zulässig.
Der Kunde darf das Logo an beauftragte Dienstleister weitergeben, soweit dies für die erlaubte Verwendung erforderlich ist. Er hat diese auf die vereinbarten Bearbeitungsbeschränkungen hinzuweisen.
Der Kunde ist berechtigt, das Logo für sein Unternehmen als Marke oder Design anzumelden. Eine Prüfung der Schutzfähigkeit oder möglicher entgegenstehender Rechte Dritter ist damit nicht verbunden und nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich als Leistung vereinbart wurde.
4.4 Sonstige Gestaltungsleistungen
Für sonstige Gestaltungsleistungen erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den im Auftrag vereinbarten Zweck und die vereinbarten Medien.
Gestalterische Bearbeitungen dieser Arbeitsergebnisse durch den Kunden oder Dritte bedürfen der vorherigen Zustimmung der Agentur in Textform. Ausgenommen sind Änderungen, die nach dem Vertragszweck vorgesehen sind, insbesondere die bestimmungsgemäße Bearbeitung ausdrücklich zur eigenen Weiterverwendung erstellter Vorlagen.
Rein technische Anpassungen, die das Erscheinungsbild erhalten, sowie Änderungen, zu denen die Agentur ihre Zustimmung nach Treu und Glauben nicht verweigern darf, bleiben zulässig.
4.5 Rechte Dritter
Für verwendete Bestandteile Dritter, insbesondere Fotos, Schriften, Software, Themes, Plugins und sonstiges Lizenzmaterial, gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen. Die Agentur kann an diesen Bestandteilen nur die Rechte einräumen, über die sie selbst verfügt oder die der Kunde unmittelbar vom Rechteinhaber erhält.
Die Agentur informiert den Kunden vor dem Einsatz über für die vereinbarte Nutzung wesentliche Beschränkungen und zusätzliche laufende Lizenzkosten. Gesetzlich zwingende Nutzungsbefugnisse bleiben unberührt.
4.6 Vom Kunden bereitgestellte Inhalte
Die Rechte an den vom Kunden bereitgestellten Inhalten verbleiben beim Kunden beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern. Der Kunde räumt der Agentur die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Nutzungsbefugnisse ein und stellt sicher, dass er hierzu berechtigt ist.
4.7 Arbeitsdateien
Welche Dateien und Dateiformate der Kunde erhält, richtet sich nach dem jeweiligen Auftrag. Die Herausgabe offener Gestaltungsdateien, interner Arbeitsunterlagen oder nicht freigegebener Entwürfe ist nur geschuldet, wenn dies vereinbart wurde. Dateien und Zugänge, die nach dem vereinbarten Leistungsumfang für den Betrieb und die vorgesehene Nutzung der Website erforderlich sind, bleiben hiervon unberührt.
4.8 Referenznutzung
Die Agentur darf öffentlich zugänglich gemachte Arbeitsergebnisse zu eigenen Referenz- und Präsentationszwecken zeigen, soweit keine abweichende Vereinbarung oder berechtigten Geheimhaltungsinteressen des Kunden entgegenstehen. Die hierfür erforderliche Nutzung durch die Agentur bleibt bei der Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte vorbehalten.
Nutzungshonorar
5.1 Die Vergütung für die im Auftrag und in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingeräumten Nutzungsrechte ist in der vereinbarten Vergütung enthalten, sofern kein gesondertes Nutzungshonorar ausgewiesen wurde.
5.2 Die Nutzung innerhalb dieses Umfangs löst keine zusätzlichen jährlichen Nutzungshonorare aus. Dies gilt insbesondere für die zeitlich unbeschränkte Nutzung des Logos und den fortgesetzten Betrieb der Website nach Beendigung einer laufenden Betreuung.
5.3 Möchte der Kunde die Arbeitsergebnisse über den eingeräumten Umfang hinaus verwenden oder zusätzliche Bearbeitungsrechte erhalten, sind Art, Umfang und gegebenenfalls eine zusätzliche Vergütung vorab zu vereinbaren.
5.4 Eine Nutzung außerhalb der eingeräumten Rechte wird nicht allein dadurch zulässig, dass der Kunde zur Zahlung einer zusätzlichen Vergütung bereit ist. Gesetzliche Ansprüche wegen einer unberechtigten Nutzung bleiben unberührt.
Vertraulichkeit
6.1 Die Agentur und der Kunde behandeln vertrauliche Informationen, die ihnen bei der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich. Hierzu gehören insbesondere nicht veröffentlichte Geschäftsinformationen, Kalkulationen, Zugangsdaten, Briefings und interne Unterlagen.
6.2 Vertrauliche Informationen dürfen Dritten nur mit Zustimmung der jeweils anderen Partei zugänglich gemacht werden. Ausgenommen ist die Weitergabe an zur Vertraulichkeit verpflichtete Mitarbeiter oder Dienstleister, soweit sie für die vereinbarte Auftragserfüllung erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig ist.
6.3 Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die bereits rechtmäßig öffentlich bekannt sind, ohne Pflichtverletzung öffentlich bekannt werden oder aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung offengelegt werden müssen.
6.4 Soweit die Agentur personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet und hierfür ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung erforderlich ist, schließen die Parteien diesen gesondert ab.
Haftung
7.1 Die Agentur haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung aus übernommenen Garantien richtet sich nach der jeweiligen Garantie.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Schadensersatzanspruch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Für das Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter haftet die Agentur in demselben Umfang.
7.2 Die Regelungen in Ziffer 7.1 gelten für Schadensersatz neben der Leistung, Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
7.3 Die gesetzlichen Rechte des Kunden auf Nacherfüllung, Minderung und Rücktritt bleiben unberührt. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben ebenfalls unberührt.
Vertragsdauer und Kündigung
8.1 Der Vertrag kommt durch die übereinstimmenden Erklärungen der Agentur und des Kunden zustande. Ein Vertragsschluss ist insbesondere durch Annahme eines Angebots per E-Mail möglich.
8.2 Bei einzelnen Projektaufträgen richtet sich die Vertragsdauer nach der vereinbarten Leistung. Gesetzliche Kündigungsrechte, insbesondere das Kündigungsrecht des Kunden nach § 648 BGB bei Werkverträgen, bleiben unberührt.
8.3 Bei laufenden Betreuungs-, Wartungs- oder Pflegeleistungen richten sich Vertragslaufzeit, Verlängerung und Kündigungsfrist nach dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der gesonderten Vereinbarung. Soweit keine Regelung getroffen wurde, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
8.4 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8.5 Kündigungen sollen zur Dokumentation in Textform, beispielsweise per E-Mail, erfolgen. Zwingende gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.
8.6 Bereits wirksam eingeräumte, zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte bestehen nach Beendigung des Vertrages fort. Zeitlich begrenzte Lizenzen Dritter richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen.
Sonstige Bestimmungen
9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sollen zur Dokumentation in Textform festgehalten werden. Individuelle Vereinbarungen haben unabhängig von ihrer Form Vorrang, soweit nicht gesetzlich eine besondere Form vorgeschrieben ist.
9.3 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.
Rita Hartmann
Pfaffenackerstr. 14
73732 Esslingen
Telefon: 0711 3180397
E-Mail: info@hhoch2.com